Geschäftsführer
Ein Geschäftsführer ist Organ der von ihm geleiteten Gesellschaft und damit kein Arbeitnehmer. Der zugrunde liegende Anstellungsvertrag ist rechtlich als *Dienstvertrag *einzuordnen. Die Stellung des Geschäftsführers als Organ der GmbH und seine Stellung als Dienstvertragspartei sind rechtlich voneinander unabhängig.
In der Kanzlei der Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Becker | Leupolt in Mainz undWiesbaden erhalten Sie, unter Berücksichtigung der vielfältigen Besonderheiten, welche sowohl in rechtlicher, als auch in tatsächlicher Hinsicht zu beachten sind, eine ausführliche und kompetente Beratung.