Mindestlohn

Hierzulande obliegt die Regelungskompetenz betreffend Löhne und Gehälter den Tarifparteien, so dass es keinen gesetzlich fixierten allgemein gültigen **Mindestlohn **gibt.

Mindestlöhne können aber durch Tarifverträge festgelegt werden. Wird ein solcher Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, gilt der darin festgelegte **Mindestlohn **auch für Arbeitnehmer, die nicht tarifvertraglich gebunden sind.

Letztlich gilt das Verbot sittenwidriger Löhne gem. § 138 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch. Anstelle der somit nichtigen Gehaltsvereinbarung tritt der Anspruch auf übliche Vergütung, wobei berücksichtigt wird, was in einer bestimmten Gegend in einer bestimmten Branche als übliches Gehalt gezahlt wird.