Franchise

Als Franchise wird die Gesamtheit von Rechten an gewerblichem oder geistigem Eigentum, wie Warenzeichen, Handelsnamen, Ladenschilder, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Urheberrechten, Know-how oder Patenten, die zum Zwecke des Weiterverkaufs von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher genutzt werden, verstanden.

Zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer wird ein *Dauerschuldverhältnis *begründet, das dem Franchisenehmer die Erlaubnis einräumt, die genannten Rechte zum Zwecke der Vermarktung von Waren und Dienstleistungen zu nutzen.

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